Weitere Infos zur Fortbildung
- Mediation trifft auf Sinnfindung – Logotherapie nach Viktor Frankl
- Mediation und Konfliktmanagement
- Einsatzbereiche
- Zielgruppe / Voraussetzung
- Zahlungs- und Stornobedingungen
- Abbruch der Ausbildung
- Die Zusatzausbildung zum Mediator
- Vorteile der Zusatzausbildung zum Mediator
Mediation trifft auf Sinnfindung – Logotherapie nach Viktor Frankl
Unser Lehrgang Mediation verbindet die bewährten Techniken der Mediation mit der tiefgehenden Sinnorientierung der Logotherapie. Anstatt Konflikte nur als Hindernisse zu betrachten, sehen wir sie als wertvolle Chancen für persönliches Wachstum und gemeinsame Sinnfindung. Durch diesen einzigartigen Ansatz lernen die Teilnehmer:innen, Konfliktparteien nicht nur bei der Lösung ihrer Differenzen zu unterstützen, sondern sie auch auf dem Weg zu einer tieferen Sinngebung und nachhaltigen Verständigung zu begleiten. Mehr zur Logotherapie finden Sie hier.
Mediation und Konfliktmanagement
Mediator:innen sind Menschen, welche als neutrale Personen durch Verhandlungen und Gespräche zwischen den Konfliktparteien vermitteln, um so eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung herbeizuführen. Sie sind bei familiären, schulischen oder öffentlichen Konflikten beratend tätig.
Sie können in eigener Praxis oder im angestellten Verhältnis tätig sein, oder sie erwerben sich Zusatzkompetenzen in ihrem bereits bestehenden Beruf, um so eine höhere Berufsqualifikation zu erwerben.
Mediation ist in Österreich durch das Zivilrechts-Mediationsgesetz seit 2004 ein gesetzlich geschütztes und geregeltes Verfahren. Der von der EALU angebotene Kompaktlehrgang (bitte Zulassungsvoraussetzung beachten) erfüllt die Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz Bundesministerium für Justiz – Mediation in Zivilrechtssachen | Einführung
Nach Abschluss der Ausbildung und Erfüllen der Voraussetzungen besteht die Möglichkeit sich beim Bundesministerium für Justiz in die Liste der Mediatoren eintragen zu lassen: Bundesministerium für Justiz – Mediation in Zivilrechtssachen | Einführung sowie sich im Expertenpool der WKO eintragen zu lassen Mediation | PERSONENBERATUNG und PERSONENBETREUUNG (wko.at)
Einsatzbereiche
- Wirtschaft
- Scheidungsmediation
- Schulmediation
- Organisationen
- gerichtsanhängige Verfahren
Zielgruppe / Voraussetzung
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die in der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung professionell tätig werden wollen:
- Psychotherapeut:innen
- klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen
- Lebens- und Sozialberater:innen und Sozialarbeiter:innen (mit dreijähriger Berufspraxis)
- Lebens- und Sozialberater:innen und Sozialarbeiter:innen in Ausbildung
Aufgrund Ihrer Ausbildung (siehe oben) kann einiges angerechnet werden. Die Stunden für den Kompaktlehrgang der EALU sind für Sie deshalb reduziert:
- 136 Stunden Teil 1 Theoretischer Teil
- 84 Stunden Teil 2 anwendungsorientierter Teil
Gesamt 220 Stunden (anstatt 365 Stunden). Eine detaillierte Auflistung der Stunden finden Sie hier.
Zahlungs- und Stornobedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt semesterweise.
Sie erhalten eine Rechnung von der Buchhaltung für die Anmeldegebühr und jeweiligen Betrag pro Semester, bitte überweisen Sie keine Beträge ohne Rechnung.
Ratenzahlung ist möglich, Konditionen für Ratenzahlung: Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Semester.
Der jeweilige Gesamtbeitrag muss bis spätestens drei Tage vor dem ersten Ausbildungswochenende auf das Geschäftskonto der EALU eingegangen sein.
Eine kostenlose Stornierung bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist schriftlich möglich (Datum des Poststempels bzw. Sendedatum des E-Mails).
Die Stornogebühren sind in der Höhe nach wie folgt festgelegt:
- Bei einer Abmeldung bis zum 10. Tag vor Kursbeginn/Semesters Start des gebuchten Lehrgangs ist der Rücktritt kostenfrei.
- Bei einer Abmeldung 9 Tage vor Kursbeginn bis zum inkl. 1. Wochenende des gebuchten Lehrgangs 30% der vereinbarten Lehrgangskosten.
- Bei einer Abmeldung nach dem 1.Wochenende bis zum inkl. 2. Wochenende des gebuchten Lehrgangs 50% der vereinbarten Lehrgangskosten.
- Bei einer Abmeldung nach dem 3. Wochenende/Modul des Semester sind die Lehrgangskosten für das Semester zu 100% zu bezahlen.
Eine Rückvergütung der einmaligen Anmeldegebühr ist bei Abmeldung nicht möglich.
Sollten die Unterlagen für den Abschluss der Ausbildungen nicht fristgerecht eingereicht werden, wird für die nachträgliche Bearbeitung eine Gebühr von € 30,– verrechnet.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EALU.
Abbruch der Ausbildung
Dies Ausbildung kann vom Teilnehmer ohne nähere Gründe, jederzeit abgebrochen werden. Es fallen dann keine weiteren Kosten bei Abbruch der Mediationsausbildung an.
Voraussetzungen für den Abschluss der Ausbildung: / Erhalt Teilnahmebestätigung/ Zertifikats
Teil 1 Theoretischer Teil
- 100 % Anwesenheit aller Module
- Lehrgang muss zur Gänze bezahlt sein
- Prüfungen / e-leaning Module müssen bei der EALU aufliegen und bestanden sein
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil (Dies ist nicht in den Ausbildungskosten enthalten)
- Nachweis Einzel- und Gruppenselbsterfahrung (20 Einheiten)
- Nachweis Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion (32 Einheiten)
- Peergroupprotokolle (10 Einheiten)
- Fallarbeit: Bestätigung eines Mediators über die Besprechung. Die Fallarbeit muss als Praxissupervision (3 Einheiten) bei einem eingetragenen MediatorIn besprochen werden.
- Bestätigung über begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) (gesamt 16 Stunden)
Die Zusatzausbildung zum Mediator
Die Kompaktlehrgang Mediation wird berufsbegleitend in drei Semestern angeboten und umfasst 9 Module. Die Ausbildung findet immer am Wochenende statt. Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen anwendungsorientierten Teil (Fachliche Tätigkeit). Folgende Themen werden in der Ausbildung behandelt:
- Grundlagen der Mediation
- Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation
- Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken
- Konfliktanalysen
- Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation
- Persönlichkeitstheorien
- Ethik Fragen der Mediation
- Rechtliche Grundlagen der Mediation
- Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge
Vorteile der Zusatzausbildung zum Mediator
Für Personen, die mit Konfliktparteien zu tun haben, kann die Zusatzausbildung zum Mediator viele Vorteile bieten, unter anderem:
- Verbesserung der zwischenmenschlichen Kommunikation (mit Klient:innen): Eine Ausbildung in Mediation verbessert die Fähigkeit, effektiv zu kommunizieren, Konflikte auf eine produktive und kollaborative Weise zu lösen und Lösungsansätze für Konflikte Ihrer Klient:innen vorzuschlagen.
- Zusätzliche Einkommensquelle: Als Mediator:in können Sie Ihre Dienstleistungen auch außerhalb Ihrer regulären Tätigkeit anbieten und so eine zusätzliche Einkommensquelle schaffen. Sie können als unabhängiger Mediator:in arbeiten oder Ihre Dienstleistungen als Teil Ihres Angebots als Lebens- oder Sozialberater:in anbieten.
- Entwicklung von Führungsfähigkeiten: Eine Ausbildung in Mediation vermittelt auch Führungs- und Managementfähigkeiten, die in vielen beruflichen Situationen nützlich sein können.
- Persönliche Entwicklung: Eine Ausbildung in Mediation kann auch dazu beitragen, persönliche Fähigkeiten wie Empathie, Geduld und Verständnis zu entwickeln und zu stärken.
- Erweiterung des beruflichen Netzwerks: Eine Zusatzausbildung in Mediation bietet die Möglichkeit, mit anderen Mediatoren und Fachleuten aus der Branche zusammenzuarbeiten und zu netzwerken.
- Beitrag zur Gesellschaft: Mediation ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Gesellschaft und eine Ausbildung in diesem Bereich kann dazu beitragen, dass mehr Menschen in der Lage sind, ihre Konflikte friedlich und produktiv zu lösen
Aufzeichnung des Infoabend vom 12.04.2023
Vortragende
Termine
Typ | Datum | Ort |
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Ausbildungsstart | 2025 | Kärnten und Graz |
2025, Kärnten und Graz
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Downloads
externe Downloads/Links Bundesministerium für Justiz:
- Bundesministerium für Justiz – Mediation in Zivilrechtssachen | Einführung
- 2003a029.pdf (justiz.gv.at)
- ZivMediat-AV BGBl.pdf (justiz.gv.at)